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Altersgerecht, großzügig und hell waren die Wünsche der Bauherren. Die Größe hatten Sie bereits, jedoch auf verschiedene Etage aufgeteilt. Vorausschauend wurde für das Bauherrenehepaar ein barrierefreier Wohnraum geschaffen, in dem auch die im Haus lebende Mutter - die kurze Zeit nach dem Einzug pflegbedürftig wurde - ihre neue Heimat finden konnte. Der ursprüngliche Wunsch war einen Bungalow - eben Wohnen auf einer Etage - zu errichten. Jedoch sprach das Baurecht dagegen. Nach Verhandlungen mit dem Bauamt konnten deren Auflagen gemildert werden und es durfte ein Haus - allerdings mit Satteldach - mit einer Dachneigung von 35° geschaffen werden. Dennoch ist dadurch im Dachgeschoss eine zweite Wohnung entstanden, die dann später vom Sohn genutzt wurde.
Wohn-Nutzfläche; ca. 300 m².
KfW 60 Haus |
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